AGBs – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Julian Bückers Photography

1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AGBs gelten für alle durch Julian Bückers erstellten Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vergabe von Nutzungsrechten sowie Bildlizensen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur verbindlich, wenn sie von Julian Bückers ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Jegliche Reklamationen am Bildmaterial müssen schriftlich spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Bei unterlassener Reklamation ist eine Haftung Julian Bückers für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
1.3. “Bilder”, “Lichtbilder”, “Bildmaterial”, “Fotos” im Sinne dieser AGBs sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

2. Nutzungsrechte
2.1. Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der eigentlichen Verwendung der Fotos, Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Julian Bückers ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
2.2. Überträgt Julian Bückers Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Julian Bückers.
2.4. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Bildbetextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder des Urheberrechtes durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehme ich keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
2.5. Julian Bückers übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder sowie für die inhaltliche Richtigkeit der Bildunterschriften, Texte und der Verschlagwortung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
2.6. Bei unberechtigter Verwendung, Umarbeitung oder Weitergabe meiner Bilddateien an Dritte bin ich berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500€ pro Bild und Einzelfall. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
2.7. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, die Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Julian Bückers darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation, Werbeunterlagen und Mappen verwenden. Der Auftraggeber spricht den Fotografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Der Kunde kann spätestens bei übernahme der Daten einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

3. Vergütung, Honorare
3.1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Honorar entsprechend zu erhöhen.
3.2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.3. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3.4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, kann ein entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles vereinbart werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Bildautor Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
3.5. Das Nutzungshonorar ist vor der Verwendung zu vereinbaren und richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung sowie dem vereinbarten Sprachraum. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Wird ein Foto in einem neuen Medium (z.B. Buch, Magazin, Zeitschrift, CD-Cover, Prospekt, TV etc.) abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut ein Honorar fällig.
3.6. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
3.7. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Julian Bückers behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.8. Hinweis für Verwerter: Bitte beachten Sie: Wer regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen von beispielsweise selbständigen Designern, Grafikern, Textern oder Fotografen für seine werblichen Aktivitäten verwendet, ist ein sogenannter Verwerter und muss eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Mehr Informationen finden Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/kuenstlersozialabgabe/index.php

4. Digitale Bildverarbeitung und Archivierung
4.1. Die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
4.2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für das erworbene Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Bildautors dem Auftraggeber gestattet.
4.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Bildautor jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann – bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe.

5. Urhebervermerk
5.1. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Auftraggeber verpflichtet, Julian Bückers als Urheber des Fotos zu bennenen und mit vorgegebenen Urhebervermerk (Fotografie: Julian Bückers) zu versehen, so dass es kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild entsteht. Wird diese Pflicht verletzt oder wird der Name des Bildautors mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zusätzlich zu zahlen, pro Bild und Einzelfall. Dem Bildautor bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

6. Belegexemplare
6.1. Von jeder Veröffentlichung sind mir unaufgefordert und kostenlos mindestens drei vollständige Belegexemplare zuzusenden. Bei Online-Nutzung sind mir unaufgefordert die URLs der jeweiligen Webseiten zu nennen.

7. Ausfall
7.1 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt berechnet: Storno binnen 2 Wochen vor dem Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100%
7.2 Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Entstehen dem Fotografen durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. Stornogebühren durch Modelagenturen oder Location-Mieten), so sind diese zu ersetzen.
7.3 Bei wetterbedingtem Ausfall so genannter Wetterbuchungen sind vom Auftraggeber 50% der vereinbarten Honorare zu zahlen.

8. Rechtswahl, Gerichtsstand
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von Julian Bückers.

Stand: 01.01.2018 München
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